Der erste Schritt: Kontakt aufnehmen
Kennenlernen mit Mehrwert – das Erstgespräch
Wenn Sie Hilfe brauchen, rufen Sie mich an. Ich bin unter 06192/952744 während meiner telefonischen Sprechstunden persönlich für Sie da. Die Telefonsprechstunde ist mittwochs von 12 bis 13 Uhr. Im persönlichen Gespräch können wir klären, wie ich Ihnen helfen kann.
Im persönlichen Erstgespräch lernen wir uns gegenseitige kennen, klären Ihre Fragen und ich sage Ihnen, wie wir zusammenarbeiten können. Ziel des Erstgespräches ist es, dass Sie danach eine gute Entscheidung für sich und Ihr Kind darüber treffen können, welchen Lösungsweg sie einschlagen wollen. Dazu klären wir, ob eine Psychotherapie in Ihrem Fall sinnvoll ist und welche Formen der Psychotherapie in Frage kommen. Wenn eine Psychotherapie nicht notwendig ist und Sie trotzdem den Wunsch haben, etwas zu tun, kann ich Sie mit Beratung oder Trainings unterstützen. Die Kosten für dieses erste Beratungsgespräch – 95 Euro – müssen Sie in der Regel selber bezahlen.
Ich bin approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in privater Praxis. Das bedeutet: ich schreibe Ihnen für meine Leistungen eine Rechnung. Die Gebühren für psychotherapeutische Leistungen sind durch die Gebührenordnung für Psychotherapeuten, kurz GOP, gesetzlich geregelt. Ich im Psychotherapeutenregister der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KV Hessen) eingetragen. Wenn Sie privat versichert sind und Psychotherapie Bestandteil ihrer Versicherungsleistungen ist, erstattet die Versicherung Ihnen in der Regel meine Rechnungen. Gleiches gilt für die Beihilfe. Wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie meine Leistungen als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten einer privaten Behandlung im so genannten Kostenerstattungsverfahren. Beratungen und Trainings sind keine Leistungen der Krankenversicherungen. Sie müssen privat bezahlt werden. Sollten Sie Therapiestunden kurzfristig, also weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, absagen, stelle ich ein Ausfallhonorar in Rechnung, wenn ich den Termin trotz Bemühung nicht anderweitig vergeben kann.
Wenn eine Verhaltenstherapie für Ihr Kind sinnvoll ist, sind als Fundament einer zielführenden Behandlung in der Regel fünf Sitzungen zur Diagnostik notwendig. Die Diagnostik umfasst diagnostische Gespräche, Verhaltensbeobachtung, Auswertung vorhandener Vorbefunde, Testdiagnostik und ein abschließendes Gespräch in dem ich Ihnen meinen Befund erkläre und wir gemeinsam den weiteren Ablauf besprechen. Ob die Kosten der Diagnostik von der Krankenkasse übernommen werden, muss im Vorfeld geklärt werden. Die Diagnostik ist die Basis für einen fundierten Therapieantrag. Auch Privatversicherungen erwarten in der Regel einen qualifizierten Therapieantrag. Wenn die Kostenübernahme geklärt ist, kann die Therapie starten.
Kinder und Jugendlichen haben in der Regel eine Therapiesitzung pro Woche. Diese dauert 50 Minuten. Dabei bin ich bemüht, Ihnen einen festen, regelmäßigen Termin zu gewährleisten. Insgesamt dauert eine Verhaltenstherapie – die Zeit für Diagnostik, manchmal vorkommende Krankheitstage (beider Seiten) und Ferienzeiten einberechnet – zwischen 6 Monaten und 2-3 Jahren. Wie lange es dauert hängt von vielen Dingen ab, etwa der Schwere der Erkrankung, der Komplexität des Falls und der Therapiemotivation. Ergänzend zu den Therapiesitzungen der Kinder besteht die Möglichkeit, regelmäßige Elterntermine zu vereinbaren. Bei jüngeren Kindern sind diese Elterntermine fester Bestandteil der Therapie, bei älteren Kindern und Jugendlichen können Elterntermine im Einzelfall ebenfalls sinnvoll sein. Hier liegt die Entscheidung jedoch bei den Kindern und Jugendlichen.
Wichtig zu wissen: Schweigepflicht
Ich unterliege als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin der Schweigepflicht. Diese gilt grundsätzlich auch gegenüber Eltern, bzw. Kindern und Jugendlichen. Eine Aufhebung der Schweigepflicht wird im Einzelfall explizit besprochen.
Titelbild: Ich danke der Firma Schleich für die freundliche Genehmigung.