Grundsätzlich müssen Eltern zustimmen
Jugendliche können ab 15 Jahren auch ohne das Wissen der Eltern zum Psychotherapeuten gehen. Allerdings funktioniert das nur, wenn die Familie gesetzlich versichert ist. Bei jüngeren Kindern und Jugendlichen darf der Psychotherapeut nicht ohne die Zustimmung beider Elternteile arbeiten, weil sie gemeinsam das Sorgerecht haben.
Gemeinsames Sorgerecht bei getrennt Lebenden
Sind Vater und Mutter geschieden oder leben getrennt und haben gemeinsam das Sorgerecht, gilt: „Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung sind“, müssen beide Elternteile einvernehmlich treffen. Eine Psychotherapie gehört dazu. Ist eine Psychotherapie notwendig und ein Elternteil stimmt nicht zu, muss das Familiengericht entscheiden.
Wenn Kinder privat versichert sind
Jugendliche, die privat versichert oder über die Beihilfe versichert sind, brauchen auf jeden Fall die Zustimmung von Vater und Mutter, wenn sie eine Therapie machen möchten. Denn bei privaten Krankenversicherungen kann nur der Hauptversicherte den Antrag auf Übernahme der Kosten einer Psychotherapie stellen.
Im Notfall
Wenn Du dringend Hilfe brauchst und Du Dir nicht vorstellen kannst, mit Deinen Eltern darüber zu reden: Melde Dich bei mir und wir überlegen gemeinsam, was Du tun kannst. Ich bin für Dich da. Versprochen.